St. Peter-Ording hat sich in den letzten Jahren zu einer regelrechten Trend-Destination an der deutschen Nordseeküste gemausert. Ruhesuchende und Naturliebhaber genießen die Idylle des Weltnaturerbes Wattenmeer. Genau hier - mit Blick auf die Nordsee - verbringen Sie Ihre ganz persönliche maritime Auszeit. Der großzügige Spa-Bereich Ihres 4-Sterne-Superior Hotels direkt am Meer lädt nach einem erlebnisreichen Tag zur Entspannung ein. Genießen Sie die einmalige Aussicht vom Meerblick-Whirlpool, schwimmen Sie im Pool mit Farblichttherapie oder spazieren Sie direkt am Hotel an der Strandpromenade entlang. Auch kulinarisch werden Sie mit einem 3-Gänge-Menü oder Buffet verwöhnt.
Ihr stilvolles Hotel liegt direkt an der Strandpromenade. Den beeindruckenden Sandstrand St. Peter-Ordings erreichen Sie über die historische Seebrücke direkt vor dem Hotel.
Zu den Annehmlichkeiten des Hotels gehören das Restaurant Sandperle, das Sandcafé, eine Lounge und eine Pianobar. In dem 1.200 m² großen Wellnessbereich mit Hallenbad, mehreren Saunen und Dampfbad können Sie sich vollkommen entspannen.
Doppelzimmer Landseite (ca. 26 qm) mit Bad oder Dusche/WC, Föhn, TV, Telefon, Safe und Minibar (gegen Gebühr) und teilweise Balkon.
Doppelzimmer Meerseite (ca. 26 qm) bei gleicher Ausstattung teilweise mit Balkon und seitlichem Meerblick.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund behördlicher Auflagen des jeweiligen Bundeslandes im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie zu Änderungen der Inklusivleistungen kommen kann. Darüber hinaus stehen diverse Hotelbereiche nur eingeschränkt oder nicht zur Verfügung.
Bei Unterbringung mit 2 Vollzahlern im Doppelzimmer Landseite Zustellbett bzw. im Doppelzimmer Meerseite Zustellbett erhält 1 Kind (Basis: Paketleistungen)
Reisepartner: htc hemmers travel consulting GmbH
Reise-Hotline: 0221 46704961
Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr
(Ortstarif)
Unsere in der Werbung oder dieser Website aufgeführten Hotelkategorien in Form von Symbolen wie Sternen oder Sonnen basieren auf den Angaben des Hoteliers oder des örtlichen Vermittlers auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen (etwa in Spanien) oder auf der Basis freiwilliger Selbsteinschätzungen. Sie sind nicht mit deutschen DEHOGA-Richtlinien vergleichbar.
© 2018-2023 Globista.de. All Rights Reserved