Auf Deutschlands größter und sonnenreichster Insel Rügen erwartet Sie alles, was ein Urlauberherz höher schlagen lässt - idyllische Wälder, die berühmten Kreidefelsen, historische Seebrücken und kilometerlange, weiße Sandstrände. An einem Kiefernwald, direkt am längsten, feinsandigen Strand der Insel, liegt die 4* AQUAMARIS Strandresidenz Rügen. Sie bietet einen exklusiven Ort für Wellness und Erholung und ist umgeben von atemberaubender Landschaft und der beruhigenden Wirkung des Meeres, welche Ihren Körper und Geist in Einklang bringen wird.
Direkt an der Ostsee, zum Zentrum ca. 500 m.
Haupthaus und Nebenhäuser, Rezeption, Aufenthaltsraum, Frühstücksraum, Restaurants "Strandperle" und "San Marco", Steakhouse "Buffalo", Bierpub, Terrasse, Sonnenschirme (inklusive, nach Verfügbarkeit), AQUAWELL Beauty & Wellnesscenter (ca. 1.600 qm): Hallenbad (ca. 10 x 15 m), Saunen, Dampfbad, Ruheraum, Fitnessraum, Parkplatz (auf Anfrage, gegen Gebühr).
Doppelzimmer Nebenhaus (2-3 Bett) mit Dusche/WC, Föhn, Sitzecke, Telefon, TV, WLAN (inklusive), Safe, Balkon/Terrasse.
Frühstücksbuffet.
Kurtaxe ca. € 1,50 p. P./Tag (ab 10 Jahre), zahlbar vor Ort.
Außenanlage witterungsbedingt nutzbar. Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr. Hunde mit Voranmeldung erlaubt € 20,-/Tag (ohne Futter), zahlbar vor Ort. Kein Zutritt zum Saunabereich für Kinder unter 18 Jahren.
Aufgrund der aktuellen Situation (COVID-19) kann es Abweichungen in den beschriebenen Leistungen geben (z. B. Verpflegung, Wellness..). Weitere Informationen erhalten Sie vor Ort.
Kinderfestpreis/-ermäßigung im Doppelzimmer Nebenhaus mit 2 Vollzahlern: 1 Kind bis Ende 6 Jahre € 26,- (2 Nächte), € 39,- (3 Nächte), € 65,- (5 Nächte) bzw. € 91,- (7 Nächte), von 7 bis Ende 14 Jahre 50 % und von 15 bis Ende 17 Jahre 30 %.
Reisepartner: Eurotours International Kitzbühel
Reise-Hotline: 089 54998305
Mo - So: 8 - 22 Uhr
(Ortstarif)
Unsere in der Werbung oder dieser Website aufgeführten Hotelkategorien in Form von Symbolen wie Sternen oder Sonnen basieren auf den Angaben des Hoteliers oder des örtlichen Vermittlers auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen (etwa in Spanien) oder auf der Basis freiwilliger Selbsteinschätzungen. Sie sind nicht mit deutschen DEHOGA-Richtlinien vergleichbar.
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