Wein & Genuss - Die Südtiroler Weinstraße!
Landschaft, mittelalterliche Dörfer, historische Ansitze, Burgen und Schlösser. Sie versprüht mediterranes Lebensgefühl vor alpiner Bergkulisse. Hier treffen Sie auf die autochthonen Rebsorten Vernatsch und Lagrein und den heimischen Gewürztraminer sowie auf eine Vielzahl international erfolgreicher Weine. Entdecken Sie die Weinstraße beim Wandern und Radfahren. Besuchen Sie traditionelle und moderne Kellereien und die Weinstadt und Landeshauptstadt Bozen. Die Südtiroler Weinstraße lädt ein zum Erleben, Entdecken und Genießen mit allen Sinnen.
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Ihr Urlaubsort: Kurtinig
Das idyllische Dorf liegt gut 33 Kilometer südlich von Bozen am rechten Etschufer im Südtiroler Unterland. In Kurtinig fällt sofort die Verschmelzung alpiner und mediterraner Einflüsse auf. Im Zentrum des kleinen Ortes liegt der gepflasterte Dorfplatz mit dem historischen Ziehbrunnen. Kennzeichnend für das Ortsbild sind die Hausreben, die sich an den Gebäuden hinaufranken.
3-Sterne Hotel Teutschhaus in Kurtinig:
Das Hotel Teutschhaus befindet sich im Zentrum von Kurtinig. und verfügt über eine Rezeption, eine Bar, ein Restaurant, eine Sonnenterrasse, einen Garten, eine Snackbar, einen Außenpool (witterungsbedingt), eine Wellnesslounge mit Dampfbad, eine Sauna, ein Fitnesscenter und WLAN (ohne Gebühr).
Doppelzimmer Superior:
ca. 24m², mit Bad oder Dusche/WC, Safe, Föhn, TV, Telefon, WLAN (ohne Gebühr). Belegung: min./max. 2 Erw.
auf Anfrage
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Staatsbürger anderer Nationen wenden sich bitte an die zuständige Botschaft. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebedingungen ständig ändern können: Aktuelle Informationen finden Sie auf www.auswaertiges-amt.de.
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Reisepartner: Select Holidays - New2go GmbH
Reise-Hotline: 02662 9381010
Mo - So: 8 - 22 Uhr
(Ortstarif)
Unsere in der Werbung oder dieser Website aufgeführten Hotelkategorien in Form von Symbolen wie Sternen oder Sonnen basieren auf den Angaben des Hoteliers oder des örtlichen Vermittlers auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen (etwa in Spanien) oder auf der Basis freiwilliger Selbsteinschätzungen. Sie sind nicht mit deutschen DEHOGA-Richtlinien vergleichbar.
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