Besuchen Sie die BUGA 23
Farben- und formenfrohe Blumenschau, attraktives Sommerfest und spannendes Experimentierfeld: Die BUGA 23 ist alles in einem. Viel Neues und Außergewöhnliches erwartet Sie vom 14. April bis 08. Oktober 2023 in Mannheim – u.a. die architektonisch spannende U-Halle, eine 12 Meter hohe Aussichtsplattform, Zukunftsgärten, die größte Baumschule Europas, eine Seilbahn zwischen beiden Geländen und über 5.000 Veranstaltungen an 178 Tagen. Für jeden Geschmack ist etwas dabei.
Während Ihres Aufenthaltes übernachten Sie im LanzCarré Hotel. Mit seiner Nähe zum Hauptbahnhof und Stadtzentrum ist es der ideale Ausgangspunkt für Ihren Besuch in Mannheim.
Günstig gelegen in der Nähe des Stadtzentrums (ca. 600 m) und nur 10 Gehminuten vom Hauptbahnhof (ca. 650 m) entfernt. Die Kunsthalle (ca. 970 m) und den Wasserturm (ca. 1,2 km) können Sie fußläufig erreichen sowie das Barockschloss Mannheim (ca. 1,3 km). Auf dem ehemaligen Kasernengelände „Spinelli-Barracks“ (ca. 6 km) und in Teilen des Luisenparks (ca. 2,5 km) findet die BUGA 23 statt.
Zur Ausstattung des komfortablen gestalteten Hotels gehören Empfangsbereich mit Rezeption, Lift, WLAN, Restaurant, Terrasse, Bar und ein Fitnesscenter.
Doppelzimmer Standard (ca. 25 m²; Belegung: min. 2 Vollzahler/max. 2 Vollzahler + 1Kind) sind gemütlich gestaltet mit Queensize-Bett oder zwei Einzelbetten, Dusche/WC, Haartrockner,Klimaanlage, TV, Telefon, Safe, WLAN, Schreibtisch und bieten einen Blick aus raumhohen Fenstern auf den Hanns-Glückstein-Park.
Einzelzimmer (ca. 18 m²; Belegung: min./max. 1 Vollzahler) bieten bei identischer Ausstattung wie die Doppelzimmer Standard ein erholsames Einzelbett.
Tägliches Frühstück
Bei Unterbringung mit 2 Vollzahlern im Doppelzimmer Zustellbett erhalten 1-2 Kinder (Basis: Übernachtung/Frühstück)
Reisepartner: htc hemmers travel consulting GmbH
Reise-Hotline: 0221 46704961
Mo - Fr: 9 - 18 Uhr
(Ortstarif)
Unsere in der Werbung oder dieser Website aufgeführten Hotelkategorien in Form von Symbolen wie Sternen oder Sonnen basieren auf den Angaben des Hoteliers oder des örtlichen Vermittlers auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen (etwa in Spanien) oder auf der Basis freiwilliger Selbsteinschätzungen. Sie sind nicht mit deutschen DEHOGA-Richtlinien vergleichbar.
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