Genießen Sie eine Woche „dolce vita“ und entdecken Sie die schönsten Ausflugsziele und Wanderungen in der Sonnenstube der Schweiz – im Tessin. Gestalten Sie Ihre Urlaubswoche ganz nach Ihren Wünschen und erkunden Sie mit dem tessinPass Orte wie Ascona, Lugano, Bellinzona und Locarno flexibel und individuell zu Fuss, per Bahn und mit dem Schiff.
Ihr möglicher Reiseverlauf mit Tipps für Ausflüge und Wanderungen (individuell gestaltbar):
1. Tag: Individuelle Anreise. Nach Ankunft Rundgang in Ponte Tresa.
2. Tag: Monte Brè und Gandria. Fahrt mit der Standseilbahn auf den Monte Brè, anschließend Dorfrundgang durch Gandria. Rückfahrt mit dem Schiff.
3. Tag: Locarno und Lago Maggiore. Schifffahrt auf dem Lago Maggiore zu den Brissago-Inseln mit Besuch des Botanischen Gartens - oder Spaziergang durch den Kamelienpark in Locarno zur Kamelienblüte (14.03./21.03./28.03.)
4. Tag: Bellinzona. Besuch der historischen Altstadt, entdecken Sie Festungsanlage mit den Burgen Castelgrande, Castello di Montebello und Castello di Sasso Corbaro (UNESCO-Weltkulturerbe).
5. Tag: Centovalli Bahn. Die Schmalspurbahn Centovalli führt Sie von Locarno bis nach Camedo (Schweizer Grenze).
6. Tag: Schifffahrt Lago di Lugano. Schifffahrt auf dem Luganersee und Besuch von Morcote.
7. Tag: San Salvatore und Lugano. Bergfahrt mit der Standseilbahn auf den Monte San Salvatore. Am Nachmittag entdecken Sie Lugano bei einem ausgiebigen Stadtbummel.
8. Tag: Individuelle Heimreise.
Ihr 3-Sterne Hotel Tresa Bay in Ponte Tresa: Direkt am Lago di Lugano (Luganersee) gelegen.
6 Tage freie Fahrt mit Bahnen und Buslinien im ganzen Tessin mit dem Ticino Ticket. Alle Ausflüge und Erlebnisse, wie ausgeschrieben, sind mit dem Ticino Ticket und dem MANU Erlebnispacket inklusive, nicht geführt und individuell gestaltbar (soweit in Betrieb).
Reisepartner: MANU Touristik GmbH
Reise-Hotline: 0261 98364001
Mo.-Fr.: 8 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 17 Uhr
Unsere in der Werbung oder dieser Website aufgeführten Hotelkategorien in Form von Symbolen wie Sternen oder Sonnen basieren auf den Angaben des Hoteliers oder des örtlichen Vermittlers auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen (etwa in Spanien) oder auf der Basis freiwilliger Selbsteinschätzungen. Sie sind nicht mit deutschen DEHOGA-Richtlinien vergleichbar.
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