Denkt man an Leipzig - denkt man an Faust und den weltbekannten Auerbachs Keller. Alle waren hier: Goethe, Luther, Bach - und bald auch Sie. Glaubt man der Sage und sämtlichen Gäste, dann ist der Auerbachs Keller in der Leipziger Innenstadt eines der bekanntesten Restaurants der Welt. Überzeugen Sie sich selbst und genießen Sie hier ein gemütliches 3-Gänge-Menü. Passend dazu übernachten Sie im luxuriösen The Westin Leipzig. Diese Reise ist also etwas ganz Besonderes.
Ihr Vorteil: Ein 3-Gänge-Menü im Auerbachs Keller ist bereits im Reisepreis für Sie enthalten. Zudem erhalten Sie im WESTIN Leipzig ein Zimmerupgrade in die Grand-Deluxe-Kategorie.
Ihr modern und stilvoll eingerichtetes Hotel befindet sich in zentraler Lage der Stadt Leipzig. Durch seinen exponierten Standort in der Innenstadt bietet das Hotel nicht nur einen atemberaubenden Blick auf Leipzig und dessen Umland, sondern auch kurze Fußwege zu Sehenswürdigkeiten und dem Hauptbahnhof Leipzig (ca. 0,5 km).
Das Haus im futuristischen Design bietet ein großes gastronomisches Angebot mit dem Gourmet Restaurant Falco, den Restaurants Gusto und Brühl, der Shinto bar & Lounge sowie dem Spa mit Fitnessbereich.
Doppelzimmer Classic (ca. 26 qm) sind mit Bad oder Dusche/WC, Klimaanlage, Safe, Föhn, Telefon, Sat.-TV inkl. Sky und Minibar ausgestattet.
Doppelzimmer Grand Deluxe (26 m²) liegen in den oberen Etagen (23. – 26. Etage) und bieten einen atemberaubenden Ausblick. Viele der Zimmer sind ausgestattet mit dem Westin Heavenly®-Bett, einem großen Schreibtisch und bieten kostenfreies WLAN.
Tägliches Frühstück
Bei Unterbringung mit 2 Vollzahlern im Doppelzimmer Classic bzw. Doppelzimmer Grand Deluxe zahlt 1 Kind (Basis: Übernachtung/Frühstück)
Reisepartner: htc hemmers travel consulting GmbH
Reise-Hotline: 0221 46704961
Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr
(Ortstarif)
Unsere in der Werbung oder dieser Website aufgeführten Hotelkategorien in Form von Symbolen wie Sternen oder Sonnen basieren auf den Angaben des Hoteliers oder des örtlichen Vermittlers auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen (etwa in Spanien) oder auf der Basis freiwilliger Selbsteinschätzungen. Sie sind nicht mit deutschen DEHOGA-Richtlinien vergleichbar.
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