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Kreuzfahrt mit einem sicheren Gefühl: AIDA verlängert das Winter-Versprechen

AIDA hat sein Winter-Versprechen abermals verlängert. Es gilt nun für alle bis Ende März 2023 getätigten Neubuchungen für die laufende Wintersaison. Mit dem Versprechen ist eine Buchung in allen Tarifen einmalig kostenfrei umbuchbar.

Sommer im Winter - mit AIDA. (Foto: AIDA)
Sommer im Winter - mit AIDA. (Foto: AIDA)

Auf den ersten Reisen nach den Corona-Lockdowns gab es das AIDA Versprechen, dann kam für den Winter 2021/22 das AIDA Winter-Versprechen. Da das Leben und damit auch der Urlaub ohne Corona-Regeln auch danach nicht möglich war, gab es die nächste Verlängerung: das AIDA Sommer-Versprechen.

Und auch jetzt stellen sich viele die Frage: Bei allen Warnungen vor neuen Corona-Wellen und neuen Virus-Varianten – ist es da sinnvoll, eine Kreuzfahrt für die Wintersaison zu buchen? Da hilft das nun bis 31. März 2023 verlängerte AIDA Winter-Versprechen. Wer bis zu diesem Datum eine AIDA Reise mit Abfahrt bis spätestens 22. April 2023 (je nach Schiff) bucht, profitiert davon.

Was ist das für ein Versprechen? Dahinter verbirgt sich letztlich nichts anderes als ein großes Plus an Leistungen und Flexibilität, um den Urlaubern das maximal mögliche Gefühl an Sicherheit zu geben. Gerade für Menschen, die zurzeit noch skeptisch sind, jetzt ihren Winterurlaub zu buchen, könnte das AIDA Winter-Versprechen das entscheidende Argument sein.

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Das beinhaltet das AIDA Versprechen:

Ihr Plus an Flexibilität:

  • Sie können Ihre AIDA Reise einmalig kostenfrei bis 40 Tage vor Reisebeginn umbuchen.
  • Umgebucht werden können sowohl der Reisetermin (Abfahrt der neuen Reise bis 22.04.2023) als auch die Reiseroute.
  • Bei Vorlage eines positiven Testergebnisses ab 7 Tage vor Reisebeginn bis max. einen Tag vor Abfahrt** können Sie Ihre Reise ebenfalls kostenfrei umbuchen.

Ihr Plus an Sicherheit:

  • Für alle Reisen gilt das umfassende AIDA Gesundheits- und Sicherheitskonzept.
  • Auf jedem AIDA Schiff gibt es ein vollumfänglich ausgestattetes Bordhospital.
  • AIDA ist für Sie da, falls während der Reise aufgrund einer Covid-19-Infektion die Notwendigkeit der Isolation in der Kabine besteht. In dieser Zeit bringt AIDA Ihnen regelmäßig Mahlzeiten und eine Auswahl an Getränken zu Ihrer Kabine.
  • In sehr seltenen Fällen, in denen eine Ausschiffung und eine Isolation an Land*** notwendig werden, erhalten Sie vor Ort alle relevanten Informationen und nach Möglichkeit individuelle Unterstützung.

WICHTIG: Bei Nichterfüllung der AGB (z. B. fehlender zertifizierter, negativer Antigentests bei Anreise) besteht kein Anspruch auf die Leistungen des AIDA Versprechens.

Hinweise zum Versicherungsschutz:

  • AIDA empfiehlt den AIDA Komplettschutz oder einen vergleichbaren Versicherungsschutz. Damit sind Sie rundum gut versichert – bei Reiserücktritt, Reiseabbruch sowie im Krankheitsfall im Ausland.
  • Bei Abstieg von Bord auf eigenen Wunsch organisieren Sie Ihre Rückreise selbstständig und tragen alle entstehenden Kosten selbst.

 

* Ausgenommen sind Buchungen mit Wunschflug

** Das Umbuchungsangebot besteht nur, wenn keine Versicherung für den Fall des Reiserücktritts/-abbruchs vorliegt. Für eine Kostenerstattung, wenn Sie Ihren Urlaub ungeplant abbrechen oder nicht antreten können (Rücktrittskosten, Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen), empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung. Diese ist bereits in dem von uns empfohlenen Versicherungspaket „AIDA Komplettschutz" enthalten.

*** Die Kosten einer ggf. notwendigen medizinischen Weiterbehandlung an Land und eines medizinisch begründeten Rücktransports trägt der Gast. Deshalb empfehlen wir den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese ist bereits in dem von uns empfohlenen Versicherungspaket „AIDA Komplettschutz" enthalten.

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